Für Mieter ist es ein zweischneidiges Schwert: Modernisierungsmaßnahmen am Haus oder in der Wohnung erhöhen oft einerseits den Komfort, resultieren jedoch häufig auch in einer Mieterhöhung. Als Mieter haben Sie hier bestimmte Rechte, die Sie kennen sollten – denn wie die „Süddeutsche Zeitung“ (SZ) berichtet, planen viele Vermieter für das Jahr 2016 Modernisierungsmaßnahmen.
Modernisierungsmaßnahmen von Immobilien: Es droht eine Mieterhöhung
Nach umfassenden Modernisierungsmaßnahmen darf der Eigentümer anschließend die jährliche Miete um elf Prozent der dafür angefallenen Kosten erhöhen. Diese Modernisierungen haben in den letzten Jahren deutlich zugenommen: Laut der Ratingagentur Scope geben die größten Wohnungskonzerne in Deutschland heute beinahe dreimal so viel dafür aus wie noch 2009. Sie profitieren dabei von staatlicher Förderung und aktuell vergleichsweise niedrigen Zinsen. Informationen der „SZ“ zufolge plant etwa die Vonovia, der größte Wohnungskonzern Deutschlands, eine Ausweitung der Modernisierungen um 38 Prozent. Die Mietpreisbremse, die hierzulande vielerorts seit der zweiten Jahreshälfte 2015 Mieterhöhungen begrenzt, gilt nach umfassenden Modernisierungsarbeiten nicht mehr.
Modernisierung und Reparaturen: Das ist der Unterschied
Modernisierungsmaßnahmen am Haus oder in der Wohnung sind nicht gleichzusetzen mit Reparaturmaßnahmen. Letztere muss der Vermieter vornehmen, ohne dafür eine Mietpreiserhöhung festlegen zu dürfen. Modernisierungen dagegen sind Arbeiten, die entweder zu einer Verbesserung des Wohnwertes führen, oder durch die sich Wasser oder Energiekosten, etwa durch Senken des Verbrauchs von Gas oder Heizöl, einsparen lassen. Für Sie als Mieter ergibt sich aus solchen Maßnahmen einerseits also ein Vorteil – andererseits kommen Sie die Modernisierungen durch die folgende Mieterhöhung häufig teuer zu stehen.
Mieterhöhung: Ihre Rechte als Mieter
Ihr Vermieter muss jede Modernisierungsmaßnahme am Objekt drei Monate im Voraus schriftlich ankündigen. Hierbei haben Sie ein Recht darüber informiert zu werden, was genau in welchem Umfang geplant ist und wann die Arbeiten voraussichtlich beginnen und enden sollen. Auch wie hoch die folgende Mieterhöhung sein wird, muss Ihr Vermieter Ihnen noch vor Beginn der Maßnahmen mitteilen.
Sie haben nach der Ankündigung grundsätzlich die Möglichkeit die geplanten Modernisierungsmaßnahmen abzulehnen, indem sie sich auf sogenannte Härtegründe berufen. Erwähnt Ihr Vermieter diese Möglichkeit in der Ankündigung, müssen Sie Ihre Erläuterungen schriftlich bis zum Ende des Monats einreichen, in dem Sie das Schreiben erhalten haben.
Gegebenenfalls entscheidet anschließend ein Gericht, ob Sie die Modernisierung dennoch dulden müssen oder nicht. Die Bauarbeiten selbst können theoretisch ebenso einen möglichen Härtegrund darstellen wie die Tatsache, dass Sie anschließend die Miete aufgrund der Mieterhöhung nicht mehr zahlen können. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an einen örtlichen Mieterverein.
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